Beratungsangebot zur Gesetzlichen Betreuung und Vorsorge

Erstellt am:23. August 2022

Bürgersprechstunde zu Gesetzliche Betreuung und Vorsorge
Was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder im Alter nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern? In diesem Fall muss eine im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person oder ein gesetzlich bestellter Betreuer bzw. eine gesetzlich bestellte Betreuerin die Interessen beispielsweise bei Fragen der Gesundheit, im Bereich der Wohnungsangelegenheiten, oder in finanziellen Angelegenheiten vertreten. Wie jeder selbst auf die Gestaltung der rechtlichen Vertretung Einfluss nehmen kann und was eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung ist, kann Interessierten in einem Beratungsgespräch erläutert werden. Auch Fragen zur gesetzlichen Betreuung können erörtert werden.

Hierzu bietet das Landratsamt Augsburg in Kooperation mit Betreuungsvereinen wieder eine Bürgersprechstunde an:

am Donnerstag, den 13. Oktober, 15 bis 17 UhrMeitingen, Rathaus, Schloßstraße 2

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Betreuungsstelle im Landratsamt Augsburg, Telefon 0821 3102 2480 oder im Internet unter www.landkreis-augsburg.de.